Neues Fördermodell für Biogasanlagen

Bioenergie Herdern
Das neue Fördermodell für Biogasanlagen wird ab Januar 2023 in Kraft treten.

Das neue Fördermodell wird ab Januar 2023 in Kraft treten. Es löst das bisherige Einspeisevergütungs-System (EVS) – ehemals KEV – ab und ist befristet bis 2030. Neu werden die Investitionskosten mit einem Beitrag (à fonds perdu) berücksichtigt. Spezifisch für Biomasseanlagen kann zudem eine Förderung für den Unterhalt beantragt werden (Betriebskostenbeitrag).

Dank dem Betriebskostenbeitrag wird der besonderen Kostenstruktur für solche Anlagen Rechnung getragen. Allerdings wird mit den vom Bund festgelegten Beiträgen der wirtschaftliche Betrieb von landwirtschaftlichen Biomasseanlagen herausfordernd sein. Ökostrom Schweiz, der Fachverband landwirtschaftliches Biogas, stellt enttäuscht fest, dass die Anliegen der Branche nur teilweise berücksichtigt wurden.

Agrarische Biomasse energetisch verwerten

Landwirtschaftliche Biogasanlagen erbringen durch die Verwertung von Hofdünger zur Erzeugung von erneuerbarer Energie viele gemeinwirtschaftliche und ökologische Leistungen (z. Bsp. Klimaschutz, geschlossene Nährstoffkreisläufe, Wertschöpfung im ländlichen Raum). Der Bundesrat trägt diesem Umstand Rechnung. Er etabliert im neuen Fördermodell einen Betriebskostenbeitrag für Biomasseanlagen pro eingespeiste Kilowattstunde. Der Beitrag fällt am höchsten aus, wenn ausschliesslich landwirtschaftliche Biomasse – Gülle, Mist und organische Reststoffe – vergärt wird (nämlich bis zu 29 Rappen pro eingespeiste kWh). Ökostrom Schweiz begrüsst diesen Anreiz sehr. Das energetische Potenzial im Bereich der Hofdünger ist enorm. Genutzt wird heute noch nicht einmal 5 % davon.

A-fonds-perdu-Investitionsbeitrag

Bei ausschliesslich mit Hofdünger betriebenen Biogasanlagen fallen im Vergleich zu anderen Produktionsanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien höhere Betriebskosten an. Ökostrom Schweiz, der Fachverband landwirtschaftliches Biogas, schreibt in seiner jüngsten Medienmitteilung: «Dieser Faktor macht einen rentablen Betrieb herausfordernd und bedingt Rahmenbedingungen, welche langfristige Investitionssicherheiten schaffen. Leider lässt der Bundesrat die konsequente Fortführung dieses Gedankens in der Energieförderungsverordnung vermissen. Insbesondere wurde der Investitionsbeitrag lediglich auf bis zu 50 Prozent festgelegt.» Man zeigt sich enttäuscht, da im Verordnungsentwurf bis zu 60 Prozent vorgesehen waren.

Die monetäre Förderung von Biogasanlagen bleibt Thema in der Politik. Ökostrom Schweiz weist auf die Motion des Ständerats Daniel Fässler zu «Biomasseanlagen in der Schweiz nicht gefährden, sondern erhalten und ausbauen», die oppositionslos angenommen wurde.

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