Zum Jahreswechsel macht der Branchenverband suissetec auf Hygienemassnahmen am Arbeitsplatz – und somit auch auf Baustellen – aufmerksam.


Quelle: suissetec, Bearbeitung Manuel Fischer


Arbeitsplätze müssen gewisse Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind in verschiedenen rechtlichen Vorgaben formuliert. Auf Baustellen werden diese Anforderungen oft ungenügend erfüllt.

Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Suva im Frühling 2020 den Auftrag erhalten, die Hygienebedingungen auf Baustellen zu kontrollieren. Dieser politische Druck hat dazu geführt, dass die Installationen auf Baustellen verbessert wurden.

Der Branchenverband suissetec beabsichtigt weiterhin dem Anliegen hohe Priorität beizumessen und hat deswegen ein Themenblatt «Hygiene auf der Baustelle» veröffentlicht. Einleitend wird erwähnt, wie mit der Covid-19-Pandemie die allgemeine Hygiene am Arbeitsplatz wieder einen hohen Stellenwert erlangte. Diesen «Hygieneaufschwung» gelte es nun zu nutzen, um die Beteiligten am Bau zu allgemeinen Hygienemassnahmen aufzufordern.

Gesetzliche Grundlagen

Das Themenblatt führt aus, dass mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen genügend Vorgaben vorhanden seien, damit Hygiene auch auf der Baustelle durchsetzbar wird. Erwähnt werden das Arbeitsgesetz (ArG), insbesondere Art. 6 «Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer» und die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3), die Artikel 29 bis 33 (Waschanlagen/Toiletten). Branchenspezifisch von besonderer Bedeutung ist die Bauarbeitenverordnung (BauAV), namentlich Artikel 3 zu «Planung von Bauarbeiten».

Wichtig zu wissen: Die neue Version der BauAV erwähnt die sanitären Einrichtungen bei den baustellenspezifischen Massnahmen (Art. 3, Abs. 6, Buchstabe d). Die SUVA wird vermehrt die sanitären Einrichtungen auf Baustellen kontrollieren und auf Missstände hinweisen. Falls sich auf einer Baustelle keine Lösung abzeichnet, wird das für den Vollzug zuständige kantonale Arbeitsinspektorat informiert. Damit kann der Kanton bei den Betrieben die Umsetzung der erforderlichen Massnahmen basierend auf dem Arbeitsgesetz mittels Verfügung einfordern.

Instrumente für die Planung

Bereits bei der Planung müssen die am Bau Beteiligten die Hygiene ins Zentrum rücken und auf die oben genannten gesetzlichen Vorgaben hinweisen. Instrumente stehen nun zur Verfügung, damit sanitäre Einrichtungen auf einer Baustelle in Ausschreibeverfahren konsequent als Leistung kalkuliert werden können. Das Merkblatt verweist auf die neuen ergänzenden Kalkulationsgrundlagen der NPK-Kapitel «Hygiene auf der Baustelle, die seit Frühjahr 2022 (sanitäre Einrichtungen, Hygienestationen usw.) als Ausschreibungspositionen zur Verfügung stehen. Die Planer sind somit aufgefordert, diese Positionen konsequent auch auszuschreiben.

Kulturwandel muss stattfinden

Dazu Christian Mahrer, Leiter Arbeitssicherheit bei suissetec: «Mit der kleinen Anpassung wird die SUVA auch erstmals verpflichtet, nicht nur das Einhalten der Sicherheitsvorschriften durch die Betriebe zu kontrollieren, sondern auch neu das Einhalten eines Hygiene-Mindeststandards auf der Baustelle.» Dies sei eine sinnvolle und praxisnahe Ergänzung. 

Dennoch seien alle in der Baubranche aufgefordert, zum Thema Hygiene weiterhin zu sensibilisieren. Auch Bauherrschaften seien in der Pflicht, dem Punkt «Hygiene auf der Baustelle» mehr Beachtung zu schenken. Schliesslich müsse, so Mahrer, auch ein Kulturwandel bei den bauausführenden Unternehmen stattfinden: «Hygiene ist keine lästige Vorschrift, um einer externen Kontrolle einen Gefallen zu tun, vielmehr ein Teil eines Massnahmenpakets, um sichere, gesunde und damit attraktive Arbeitsplätze auch im Baugewerbe zu ermöglichen.»

Hygiene auf Baustelle: Toilette (Toi Toi)

Zum Jahreswechsel macht der Branchenverband suissetec auf Hygienemassnahmen am Arbeitsplatz – und somit auch auf Baustellen – aufmerksam.


Quelle: suissetec, Bearbeitung Manuel Fischer


Arbeitsplätze müssen gewisse Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind in verschiedenen rechtlichen Vorgaben formuliert. Auf Baustellen werden diese Anforderungen oft ungenügend erfüllt.

Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Suva im Frühling 2020 den Auftrag erhalten, die Hygienebedingungen auf Baustellen zu kontrollieren. Dieser politische Druck hat dazu geführt, dass die Installationen auf Baustellen verbessert wurden.

Der Branchenverband suissetec beabsichtigt weiterhin dem Anliegen hohe Priorität beizumessen und hat deswegen ein Themenblatt «Hygiene auf der Baustelle» veröffentlicht. Einleitend wird erwähnt, wie mit der Covid-19-Pandemie die allgemeine Hygiene am Arbeitsplatz wieder einen hohen Stellenwert erlangte. Diesen «Hygieneaufschwung» gelte es nun zu nutzen, um die Beteiligten am Bau zu allgemeinen Hygienemassnahmen aufzufordern.

Gesetzliche Grundlagen

Das Themenblatt führt aus, dass mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen genügend Vorgaben vorhanden seien, damit Hygiene auch auf der Baustelle durchsetzbar wird. Erwähnt werden das Arbeitsgesetz (ArG), insbesondere Art. 6 «Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer» und die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3), die Artikel 29 bis 33 (Waschanlagen/Toiletten). Branchenspezifisch von besonderer Bedeutung ist die Bauarbeitenverordnung (BauAV), namentlich Artikel 3 zu «Planung von Bauarbeiten».

Wichtig zu wissen: Die neue Version der BauAV erwähnt die sanitären Einrichtungen bei den baustellenspezifischen Massnahmen (Art. 3, Abs. 6, Buchstabe d). Die SUVA wird vermehrt die sanitären Einrichtungen auf Baustellen kontrollieren und auf Missstände hinweisen. Falls sich auf einer Baustelle keine Lösung abzeichnet, wird das für den Vollzug zuständige kantonale Arbeitsinspektorat informiert. Damit kann der Kanton bei den Betrieben die Umsetzung der erforderlichen Massnahmen basierend auf dem Arbeitsgesetz mittels Verfügung einfordern.

Instrumente für die Planung

Bereits bei der Planung müssen die am Bau Beteiligten die Hygiene ins Zentrum rücken und auf die oben genannten gesetzlichen Vorgaben hinweisen. Instrumente stehen nun zur Verfügung, damit sanitäre Einrichtungen auf einer Baustelle in Ausschreibeverfahren konsequent als Leistung kalkuliert werden können. Das Merkblatt verweist auf die neuen ergänzenden Kalkulationsgrundlagen der NPK-Kapitel «Hygiene auf der Baustelle, die seit Frühjahr 2022 (sanitäre Einrichtungen, Hygienestationen usw.) als Ausschreibungspositionen zur Verfügung stehen. Die Planer sind somit aufgefordert, diese Positionen konsequent auch auszuschreiben.

Kulturwandel muss stattfinden

Dazu Christian Mahrer, Leiter Arbeitssicherheit bei suissetec: «Mit der kleinen Anpassung wird die SUVA auch erstmals verpflichtet, nicht nur das Einhalten der Sicherheitsvorschriften durch die Betriebe zu kontrollieren, sondern auch neu das Einhalten eines Hygiene-Mindeststandards auf der Baustelle.» Dies sei eine sinnvolle und praxisnahe Ergänzung. 

Dennoch seien alle in der Baubranche aufgefordert, zum Thema Hygiene weiterhin zu sensibilisieren. Auch Bauherrschaften seien in der Pflicht, dem Punkt «Hygiene auf der Baustelle» mehr Beachtung zu schenken. Schliesslich müsse, so Mahrer, auch ein Kulturwandel bei den bauausführenden Unternehmen stattfinden: «Hygiene ist keine lästige Vorschrift, um einer externen Kontrolle einen Gefallen zu tun, vielmehr ein Teil eines Massnahmenpakets, um sichere, gesunde und damit attraktive Arbeitsplätze auch im Baugewerbe zu ermöglichen.»

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